§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartnerin
(1) Diese Allgemeinen Vermietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Maschinen, Geräten und Zubehör zwischen der Qinix GmbH, Weiherstr. 22, 78050 Villingen-Schwenningen (nachfolgend „Vermieterin“) und dem Mieter.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Reservierungsanfrage und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Mieter eine unverbindliche Reservierungsanfrage ab. Sie begründet keine Zahlungspflicht und verpflichtet weder den Mieter noch die Vermieterin. Der Mieter kann sie jederzeit formlos zurückziehen.
(3) Eine Antwort der Vermieterin auf eine solche Anfrage – auch die Bestätigung eines Zeitraums oder eine Terminzusage – ist keine Annahme eines Vertragsangebots, sondern eine unverbindliche Auskunft über die Verfügbarkeit des Mietgegenstands.
(4) Der Mietvertrag kommt ausschließlich in den Geschäftsräumen der Vermieterin zustande, und zwar mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Mietvertrags beziehungsweise des Übergabeprotokolls bei der Abholung. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstands.
(5) Die Vermieterin ist berechtigt, vor Vertragsschluss die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises sowie – bei bestimmten Geräten – eines Führerscheins oder Befähigungsnachweises zu verlangen. Kann der Mieter die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen, kommt kein Mietvertrag zustande.
§ 3 Mietzeit
(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands und endet mit dessen vollständiger Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort.
(2) Abgerechnet wird nach den vereinbarten Zeiteinheiten (Stunde, Tag, Wochenende, Woche) gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
(3) Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Wird der Mietgegenstand ohne Zustimmung über die vereinbarte Mietzeit hinaus behalten, ist für jede angefangene weitere Zeiteinheit der reguläre Mietzins zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Mietpreis, Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Mietzins ist bei Übergabe, spätestens bei Rückgabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 5 Kaution
(1) Die Vermieterin kann für die Dauer der Mietzeit eine Kaution in angemessener Höhe verlangen. Die Höhe wird vor Übergabe mitgeteilt.
(2) Die Kaution wird nach vollständiger und mangelfreier Rückgabe unverzüglich zurückerstattet. Die Vermieterin darf mit fälligen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.
§ 6 Übergabe, Zustand, Einweisung
(1) Der Mietgegenstand wird in betriebsbereitem, gereinigtem und verkehrssicherem Zustand übergeben. Zustand und Betriebsstunden werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das beide Seiten unterzeichnen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen.
(3) Die Vermieterin weist den Mieter in die Bedienung ein und übergibt vorhandene Betriebsanleitungen. Der Mieter bestätigt die Einweisung im Übergabeprotokoll.
§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß, im Rahmen der Betriebsanleitung und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften eingesetzt werden.
(2) Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln, vor Überbeanspruchung, Witterungsschäden und Diebstahl zu schützen und die täglichen Wartungsarbeiten (z. B. Ölstands- und Betriebsmittelkontrolle) durchzuführen.
(3) Eine Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder Verbringung ins Ausland ist nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in Textform zulässig.
(4) Der Mieter darf keine Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen und keine Kennzeichen oder Sicherheitshinweise entfernen.
(5) Störungen, Schäden, Unfälle und Diebstahl sind der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Unfall mit Fremdbeteiligung ist zusätzlich unverzüglich die Polizei einzuschalten.
(6) Für einzelne Mietgegenstände gelten ergänzende Nutzungsbestimmungen, insbesondere zum zulässigen Verwendungszweck, zu Anforderungen an Zugfahrzeug, Fahrerlaubnis oder Bedienerqualifikation sowie zu besonderen Reinigungs- und Rückgabepflichten. Diese Bestimmungen sind auf der Produktseite des jeweiligen Mietgegenstands unter www.geraeteverleih-vs.de ausgewiesen, werden dem Mieter vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und im Übergabeprotokoll in Bezug genommen. Sie werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Mietvertrags und gehen diesen Allgemeinen Vermietbedingungen im Kollisionsfall vor.
(7) Verstößt der Mieter gegen eine ergänzende Nutzungsbestimmung nach Absatz 6, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu beenden und den dadurch entstandenen Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand zu berechnen. Soweit auf der Produktseite hierfür eine Pauschale ausgewiesen ist, gilt diese; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(8) Bei der Anmietung von Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Mieter für die erforderliche Fahrerlaubnis, die Einhaltung der zulässigen Massen von Zugfahrzeug, Anhänger und Fahrzeugkombination sowie für die ordnungsgemäße Ladungssicherung selbst verantwortlich.
§ 8 Rückgabe
(1) Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt, mit vollem Kraftstoff- bzw. Betriebsmittelstand und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er übergeben wurde, abzüglich der vertragsgemäßen Abnutzung.
(2) Erfolgt die Rückgabe ungereinigt oder mit fehlenden Betriebsmitteln, ist die Vermieterin berechtigt, die Reinigung bzw. Befüllung auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(3) Der Zustand bei Rückgabe wird im Rückgabeprotokoll festgehalten.
§ 9 Haftung des Mieters, Schäden
(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit eintretenden Schäden am Mietgegenstand sowie für dessen Verlust, sofern er den Schaden zu vertreten hat.
(2) Der Mieter haftet nicht für Schäden, die auf normaler Abnutzung oder auf einem Material- oder Konstruktionsfehler beruhen.
(3) Für die Dauer eines vom Mieter zu vertretenden Ausfalls kann die Vermieterin den entgangenen Mietzins geltend machen, längstens für die Dauer der erforderlichen Instandsetzung.
(4) Der Mieter stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Betrieb des Mietgegenstands während der Mietzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 10 Haftung der Vermieterin
(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Fernabsatz und Widerrufsrecht
(1) Der Mietvertrag wird nach § 2 dieser Bedingungen ausschließlich in den Geschäftsräumen der Vermieterin geschlossen. Ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB liegt daher nicht vor, weil für den Vertragsschluss nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden. Ebenso wenig handelt es sich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag im Sinne des § 312b BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB besteht in diesen Fällen nicht.
(2) Die vorausgehende Online-Reservierung ist lediglich eine Anfrage. Sie begründet keine Zahlungspflicht, und aus ihr entsteht kein Vertrag, der widerrufen werden könnte.
(3) Kommt im Einzelfall ausnahmsweise doch ein Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande – etwa weil ein Mietvertrag vollständig per E-Mail geschlossen und der Mietgegenstand ohne persönliche Übergabe in den Geschäftsräumen bereitgestellt wird –, gilt für Verbraucher die nachstehende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung für den Ausnahmefall nach Absatz 3
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Qinix GmbH, Weiherstr. 22, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon +49 7721 4020567, E-Mail info@geraeteverleih-vs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Vermietung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Qinix GmbH, Weiherstr. 22, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon +49 7721 4020567, E-Mail info@geraeteverleih-vs.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Anmietung des folgenden Mietgegenstands (*)
- Gebucht am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
