Maschinentransporter-Anhänger mieten – Hulco Terrax Basic

Hulco Terrax Maschinentransporter mit ausgeklappter Auffahrklappe

Unser einachsiger Maschinentransporter mit durchgehender Auffahrklappe – für alles, was nicht in den Kofferraum passt. Betonfräse, Rüttelplatte, Aufsitzmäher, Kleinbagger, Motorrad oder Quad: auffahren, zurren, los.

Hulco Terrax Maschinentransporter mit ausgeklappter Auffahrklappe

Für Maschinen und Fahrzeuge

Dieser Anhänger ist ausschließlich für den Transport von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen bestimmt.

Nicht gestattet ist der Transport von Schüttgut aller Art – Erde, Schotter, Sand, Kies, Bauschutt – sowie von Grünschnitt, Abfällen, Brennholz und Umzugsgut.

Das ist keine Formalie: Schüttgut setzt sich in der Mechanik der Auffahrklappe fest und beschädigt die Ladeflächenbeschichtung dauerhaft. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Reinigungspauschale von 150,00 EUR sowie die Kosten einer erforderlichen Instandsetzung und können den Mietvertrag fristlos beenden.

Für Schüttgut-Transporte brauchen Sie einen Kippanhänger – sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne eine Adresse in der Umgebung.


Technische Daten

ModellHulco Terrax Basic 1800, einachsig
Zulässige Gesamtmasse1.500 kg (technisch 1.800 kg, für uns ohne technische Änderung abgelastet)
Leermasse460 kg
Nutzlast1.040 kg
Ladefläche294 × 150 cm
Ladekanteca. 32 cm
Bordwände27 cm hoch, seitlich
Außenmaße4.850 × 2.000 mm
Auffahrklappedurchgehend über die volle Breite
Bremseauflaufgebremst, Achse gefedert
Bereifung185/60 R12
AusstattungStützrad, Stoßdämpfer, Zurrösen

Passt der Anhänger an Ihr Auto?

Zwei Dinge müssen zusammenpassen: was Ihr Auto ziehen darf und was Ihr Führerschein erlaubt. Beides steht in Ihren Fahrzeugpapieren, beides prüfen Sie bitte vor der Buchung selbst – wir kennen Ihr Fahrzeug nicht.

1. Darf mein Auto 1.500 kg ziehen?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Zugfahrzeugs steht im Feld O.1 die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger. Dort sollten mindestens 1.500 kg stehen, wenn Sie voll ausladen möchten. Steht dort weniger, dürfen Sie den Anhänger trotzdem ziehen – nur eben entsprechend leichter beladen.

2. Reicht mein Führerschein?

Maßgeblich sind die zulässigen Gesamtmassen aus den Papieren, nicht das tatsächliche Gewicht. Das Gewicht Ihres Autos steht in Feld F.2. Die Rechnung lautet: Feld F.2 + 1.500 kg.

Klasse B (seit 1999)Kombination bis 3.500 kg – das Auto darf höchstens 2.000 kg zul. Gesamtmasse haben
Klasse B mit Schlüsselzahl 96Kombination bis 4.250 kg – Auto bis 2.750 kg
Klasse BEKombination bis 7.000 kg – reicht in jedem Fall
Alte Klasse 3 (vor 01.01.1999)umfasst in der Regel BE und mehr – reicht in jedem Fall

Drei Beispiele zum Nachrechnen:

  • VW Golf VIII, Feld F.2 rund 1.900 kg → 1.900 + 1.500 = 3.400 kg → mit Klasse B zulässig
  • VW Passat Variant, Feld F.2 rund 2.200 kg → 2.200 + 1.500 = 3.700 kgnicht mit Klasse B, aber mit B96
  • VW T6 Transporter, Feld F.2 rund 3.000 kg → 3.000 + 1.500 = 4.500 kg → nur mit BE

Schon ein Mittelklasse-Kombi reißt die 3.500-kg-Grenze. „Geht mit dem normalen Führerschein“ stimmt für Kleinwagen und Kompaktklasse – längst nicht für jedes Auto.

3. Tempo 100 – möglich, aber an Bedingungen geknüpft

Für den Anhänger ist eine Tempo-100-Zulassung eingetragen. Sie gilt aber nur, wenn Ihr Zugfahrzeug eine dieser beiden Bedingungen erfüllt:

  • Antiblockiersystem (ABS/ABV) und mindestens 1.637 kg Leermasse, oder
  • zusätzlich ein fahrdynamisches Stabilisierungssystem für den Anhängerbetrieb (Gespannstabilisierung) und mindestens 1.500 kg Leermasse

Der Korridor ist schmal. Ein Auto mit 1.637 kg Leermasse hat meist schon 2.100 kg oder mehr zulässige Gesamtmasse – und liegt damit über der Grenze für Klasse B. In der Praxis heißt das: Entweder Sie fahren mit Klasse B und 80 km/h, oder Sie haben B96 beziehungsweise BE und dürfen 100 fahren. Beides zusammen geht nur bei wenigen Fahrzeugen auf.

Wenn Sie unsicher sind: Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Zugfahrzeugs zur Abholung mit – wir schauen gemeinsam auf die Felder F.2 und O.1, bevor Sie losfahren. Die Verantwortung für die richtige Fahrerlaubnis, die Einhaltung der zulässigen Massen und die Ladungssicherung liegt beim Fahrer.


Tarife

Tarife (Preise in EUR inkl. MwSt)
1 Tag45,00 EUR
2 Tage75,00 EUR
3 Tage100,00 EUR
4 Tage120,00 EUR
5 Tage (Arbeitswoche Mo–Fr)140,00 EUR
6 Tage150,00 EUR
7 Tage (1 Woche)160,00 EUR
jeder weitere Tag20,00 EUR
Wochenende (Fr ab 15 Uhr bis Mo 10 Uhr)75,00 EUR

Die angegebenen Preise gelten für den gesamten Mietzeitraum, nicht pro Tag. Das Wochenende ist bewusst günstig: drei Kalendertage zum Zwei-Tage-Preis.

Zusammen mit einem Mietgerät

Wenn Sie bei uns eine Maschine mieten, wird der Anhänger deutlich günstiger. Sie haben zwei Möglichkeiten:

Transport-Paket – Anhänger nur am Abhol- und am Rückgabetag50,00 EUR
Durchgehend – erster Tag35,00 EUR
Durchgehend – jeder weitere Tag20,00 EUR

Das Transport-Paket lohnt sich fast immer. Wer einen Kleinbagger für eine Woche mietet, braucht den Anhänger genau zweimal: einmal zum Hinbringen, einmal zum Zurückbringen. Dazwischen steht er nur im Weg. Sie bringen ihn nach dem Abladen zurück und holen ihn am Rückgabetag wieder – und zahlen statt 155,00 EUR nur 50,00 EUR.

Durchgehend ist die richtige Wahl, wenn Sie das Gerät während der Mietzeit mehrfach umsetzen oder den Anhänger als Arbeitsplattform brauchen.

Beispiel: Betonfräse von Montag bis Freitag (330,00 EUR) mit Transport-Paket = 380,00 EUR gesamt. Dieselbe Miete mit durchgehendem Anhänger = 445,00 EUR.

Kaution und Abholung

  • Kaution: 300,00 EUR, bar bei Abholung
  • Vorlage eines gültigen Personalausweises und des Führerscheins
  • Abholung und Rückgabe: Weiherstr. 22, 78050 Villingen-Schwenningen, nach Vereinbarung
  • Spanngurte stellen wir kostenlos zur Verfügung
  • Rückgabe besenrein – normalen Schmutz aus dem Maschinentransport berechnen wir nicht

Verfügbarkeit anfragen

Belegte Tage sind im Kalender markiert. Wählen Sie Ihren Zeitraum und senden Sie uns die Anfrage – wir melden uns kurzfristig mit einer verbindlichen Zusage. Die Anfrage ist unverbindlich; der Mietvertrag kommt erst bei der Abholung vor Ort zustande.

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